Wer ist ein potentieller Organspender?
Häufigste Ursachen: intracerebrale Blutung, Schädel-Hirn-Trauma, Hirninfarkt.
Weitere Ursachen: Hypoxie (z. B. nach Reanimation, Ersticken, etc.)
Verdacht auf Hirntod, wenn
- tief komatöser Patient, der auf Absaugmanöver nicht reagiert
- keine Pupillenreaktion auf Licht, kein Cornealreflex
- keine Trigeminus-Schmerzreaktion
- „Puppenkopfphänomen“ (bei Drehung des Kopfes: Augen bleiben starr/geradeaus)
- Ausfall der Spontanatmung
ohne Ursacheneinschränkung
Jeden Patienten/jede Patientin mit Verdacht auf Hirntod im Zweifelsfall immer melden!
Nach Identifikation eines potentiellen Organspenders/einer potentiellen Organspenderin erfolgt die Meldung an das Transplantationszentrum Graz
+43 / 316 385 14444
Nach Identifikation eines potentiellen Organspenders/einer potentiellen Organspenderin erfolgt die Meldung an das Transplantationszentrum Graz
Nach Identifikation eines potentiellen Organspenders/einer potentiellen Organspenderin kontaktieren Sie bitte den Intensivkoordinator in Klagenfurt
+43 / 463 538 26060
+43 / 316 385 14444
Halten Sie bitte folgende
Daten des potentiellen Organspenders/der potentiellen Organspenderin bereit
- Name, Geburtsdatum
- Blutgruppe, Größe, Gewicht
- Aufnahmedatum, Diagnose
- Anamnese, Aufnahmelabor, aktuelles Labor
- Medikation (Sedierung, Katecholamine etc.)
Die Transplantationskoordination leitet folgende Schritte ein
Die Organentnahme ist nur dann nicht gestattet, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der die oder der Verstorbene noch zu Lebzeiten eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat (OTPG § 5).
(https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008119)
Die Widerspruchslösung erlaubt rechtlich die Organentnahme und Gewebeentnahme, sofern nicht zu Lebzeiten einer Organ- oder Gewebespende widersprochen wurde.
Ausgehend von dieser rechtlichen Rahmenbedingung sind Ärzte und Pflegekräfte im Falle des Todes und einer möglichen Organentnahme zu einem offenen Umgang mit den Angehörigen aufgefordert.
Wird mit den Angehörigen gesprochen, so steht die Information der Angehörigen (und nicht die Einholung einer Zustimmung) im Vordergrund.
Der Widerspruch gegen eine Organentnahme kann schriftlich und mündlich vorliegen.
Im Angehörigengespräch ist der mutmaßliche Wille des Verstorbenen herauszufiltern.
Nur der Wille des Verstorbenen ist im rechtlichen Sinne relevant.
Der Wille der verstorbenen Person hat Vorrang vor dem der nächsten Angehörigen.
Wie ist vorzugehen, wenn die Angehörigen eine Organentnahme vehement ablehnen?
Sonderfälle
Nach Todesfeststellung eines potentiellen Organspenders können die Vorbereitungen zu einer eventuellen Organentnahme grundsätzlich unabhängig vom Stand der polizeilichen Ermittlungen durchgeführt werden.
Sobald der potentielle Organspender an das zuständige Transplantationszentrum gemeldet wurde, erfolgt die weitere Kommunikation zwischen medizinischem Personal und der Polizei durch die Transplant-Koordinatorin / den Transplant-Koordinator.
Die Transplant-Koordinatorin / der Transplant-Koordinator informiert die Polizei über den Tod der Patientin / des Patienten und über die geplante Organentnahme und steht der Polizei für etwaige Rückfragen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zur Verfügung.
Das Erfordernis einer Obduktion schließt die Durchführung einer Organentnahme nicht aus, da nicht zu erwarten ist, dass durch die Organentnahme das Obduktionsergebnis verfälscht wird.
Für eine Organentnahme kommen nur gesunde Organe in Frage, die in keinem ursächlichen Verhältnis zum Tod der Patientin / des Patienten stehen. Im Bedarfsfall kann die mit der Obduktion beauftragte Gerichtsmedizinerin / der mit der Obduktion beauftragte Gerichtsmediziner den OP-Bericht der Explantation anfordern.
Aufgrund der oben genannten Begründung steht §128 StPO (http://www.jusline.at/128._Leichenbeschau_und_Obduktion_StPO.html) wonach die Kriminalpolizei dafür Sorge zu tragen hat, dass die Leiche für den Fall der Obduktion zur Verfügung steht, in keinem Widerspruch zu einer Organentnahme.
Siehe Verfahrensanweisung http://www.goeg.at/cxdata/media/download/berichte/va_organentnahme_gerichtstrafhandlung.pdf
Das Transplantationszentrum wird die Übernahme des potentiellen
Organspenders/der potentiellen Organspenderin organisieren.
Es erfolgt telefonisch eine definitive
Bettenzusage.
Der Transport wird als Sekundärtransport im Medocs angefordert.
Transport des potentiellen Organspenders/der potentiellen Organspenderin
in das
Transplantations-Zentrum
Das Transplantationszentrum wird die Übernahme des potentiellen Organspenders/der potentiellen Organspenderin organisieren. Es erfolgt telefonisch eine definitive Bettenzusage. Der Transport wird als Sekundärtransport im Medocs angefordert.
In der Zwischenzeit muss die Intensivtherapie weitergeführt werden
- Monitoring
- Labor
- Stabilisierung des Kreislaufs: Mögliche Probleme
- Lungenprotektive Beatmung
- Erhaltung einer ausreichenden Diurese
- Therapie des Diabetes insipidus
- Ausgleich von Elektrolytimbalancen
- Therapie des Zuckerstoffwechsels
- Temperaturhomöostase
- Ausgleichen des Säure-Basen-Haushaltes
Zielgrößen für die Therapie des potenziellen Organspenders
24h Hotline bei intensivmedizinischen Problemen bei der Betreuung von Organspendern Priv.-Doz. Prim. Dr. Michael Zink: 0676/375 83 25 Anästhesiologie & Intensivmedizin KH der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan und KH der Elisabethinen Klagenfurt: 0 42 12/499-491
Nach der Diagnose Hirntod werden sämtliche Maßnahmen - mit Ausnahme der Therapie des Hirndrucks - weitergeführt.
Die Intensivtherapie eines potenziellen Organspenders ist mit der gleichen Präzision und Akribie durchzuführen wie bei jedem Intensivpatienten, da wir das Schicksal mehrerer uns unbekannter Patienten, die auf ein Organ warten, in Händen haben! Es ist bekannt, dass eine gute oder mäßige intensivmedizinische Betreuung des Organspenders ein gutes oder mäßiges Ergebnis der Transplantation nach sich zieht.
So ist zum Beispiel eine schwere Hypernatriämie (>155 mmol/l) zum Zeitpunkt der Explantation ein Risikofaktor für eine Herztransplantation; ein entgleister Zuckerstoffwechsel kann ein noch so gutes Pankreasorgan nach der Transplantation unbrauchbar machen.
Disclaimer: Bei allen Dosierungen und Therapieempfehlungen handelt es sich lediglich um generelle Empfehlungen, die im Einzelfall entsprechend anzupassen sind. Die genannten Handelsnamen sind nur als Beispiele gedacht und können auch durch andere Substanzen ersetzt werden.
- MAP 65-75 mmHg (Organperfusion)
- Herzfrequenz 60 – 120 bpm
- ZVD 6-12 mmHg
- Stundenharn > 1 ml/kg (eventuell Volumengabe)
- Natrium 135 –145 mmol/l (Cave: Diabetes insipidus)
- Hb ≥ 7,0 g/dl
- SaO2 ≥ 95 %, paO2 80-150 mmHg, paCO2 35-45 mmHg, ScvO2 >70 %
- Temperatur 36-37 Grad Celsius
Alle 24 Stunden: Blutbild, Gerinnung, Laktat, Leber-, Herz-, Pankreas-, Nierenwerte, CRP
Diagnose: Hypertone RR-Werte, Tachykardie oder Bradykardie
Therapie: Urapidil, Nitroglycerin, Esmolol (bei Tachykardie, wenn Hypovolämie ausgeschlossen)
Diagnose: ZVD, ev. PCWP, ev. TEE/TTE, Herzfrequenz, Hypernatriämie als Zeichen der Hypovolämie (Diabetes insipidus)
Therapie: Natriumreduzierte Infusionslösungen (z. B.: ELO-MEL semiton mit Glukose-Infusionslösung®, NaCl 0,45 %, Glucose 5 %). HES-Präparate können das Ergebnis der Nierentransplantation verschlechtern.
Bei ausreichendem Flüssigkeitsersatz und fortbestehender Hypotension Einsatz von Katecholaminen (Norepinephrin, Dopamin, Phenylephrin, Vasopressin)
Frühzeitig Gabe von Hydrocortison i.v. (200 mg als Bolusgabe, anschließend 200 mg/ 24 Stunden)
Diagnose: ZVD, TEE/TTE, HZV-Messung (PAK/PiCCO ® Vigileo ®)
Therapie: Inotropischer Support (Dobutamin, Isoproterenol, Levosimendan, Milrinon), eventuell Vasopressoren (Norepinephrin, ...)
Therapie: Desmopressin (z. B. Minirin®): 1-4 μg fraktioniert i.v. alle 6-8 h. Flüssigkeitssubstitution: natriumreduzierte (!) Infusionslösungen (z. B. ELO-MEL basis mit Glukose-Infusionslösung®, Glucose 2,5 %, NaCl 0,45 %). Formel zur Berechnung der Schätzung des fehlenden Wassers: Fehlendes Wasser (Liter)= 0,6 x kgKG x ((Na/140)-1); beträgt meist mehrere Liter!
Fehlendes Wasser: (Liter)
Kalium und/oder Glucose-Substitution
Therapie: Gewärmte Infusionen (Hotline, Level1etc.), Wärmematten (Bair Hugger ® Warm-Touch ®)
Was ist noch zu tun?
Vor der Übernahme empfiehlt sich
ein Aufklärungsgespräch mit den Angehörigen, in dem der Grund des geplanten Transfers (Transport in ein
Zentrum zur Hirntoddiagnostik).
Über die mögliche Konsequenz der Organspende sollte grundsätzlich erst
nach festgestelltem Hirntod aufgeklärt werden. Erfolgen hierzu Nachfragen der Familie empfiehlt es sich,
klar und eindeutig zu antworten, dass nach abgeschlossener Hirntoddiagnostik eine Organspende möglich wäre.
Zur Unterstützung finden Sie hier Informationen über die Überbringung
dieser Nachricht.
Der Familie entstehen durch dieses Vorgehen keine Kosten.
Beginnen Sie jetzt bitte mit der Hirntoddiagnostik
Wesentliche Punkte:
- zwei klinisch-neurologische Untersuchungen verpflichtend
- bei primärer infratentorieller Läsion und/oder sekundärer Hirnschädigung ist eine ergänzende Untersuchung verpflichtend (grafische Ansicht)
- eigenes Protokoll für die Vorgehensweise bei hoch dosierter Medikation von zentral wirksamen Substanzen
Die Untersuchungen müssen im Hirntodprotokoll (link: http://www.goeg.at/cxdata/media/download/hirntoddiagnostik_protokoll.pdf ) dokumentiert sein. Es besteht Dokumentationspflicht!
Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes.
Entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist der Hirntod identisch mit dem Individualtod eines Menschen.
Die Hirntoddiagnostik darf ausschließlich bei Vorliegen einer akuten primären oder sekundären Hirnschädigung durchgeführt werden.
Die befassten Ärztinnen/Ärzte sollten Fachärztinnen/-ärzte sein, die über entsprechende Erfahrungen in der klinischen Beurteilung von Patientinnen/Patienten mit schwerer Hirnschädigung verfügen (Neurologinnen/Neuro- logen, Neurochirurginnen/-chirurgen, Intensivmediziner/innen [Anästhesistinnen/Anästhesisten, Additivärztinnen/-ärzte für Intensivmedizin]).
Ausgeschlossen werden müssen vor Beginn der Untersuchungen auf Basis einer genauen Erhebung von Vorgeschichte und Befunden Intoxikationen mit direkt oder indirekt das zentrale und/oder das periphere Nervensystem beeinflussenden Substanzen, Relaxation, Hypothermie (aktuelle Körpertemperatur < 34 C), hypovolämischer Schock sowie endokrines oder metabolisches Koma (z. B. Hypokaliämie ≤ 2,5 mmol/l).
Das Vorliegen einer hoch dosierten Medikation von zentral wirksamen Substanzen stellt keinen generellen Ausschlussgrund dar; hier ist aber eine spezifische Vorgehensweise einzuhalten.
- Stopp der Medikamentengabe
- 12stündige Wartezeit
- Bei Propofol und Opiaten nur Wartezeit
- Bei Benzodiazepinen: Antagonisierung (2 mg Flumazenil i. v. bei Erwachsenen) vor jeder klinischen Untersuchung.
- Barbiturate: Spiegelbestiimmung (muss unter dem unteren Wert des Referenzbereichs liegen)
- Thiopental Spiegelbestimmung (unter 6 μg/ml)
(grafische Ansicht)
- Blutgasanalyse zur Evaluierung der paCO2- und paO2-Ausgangssituation
- Hyperoxygenierung (FiO2: 100 %) und, wenn notwendig, Hypoventilation (ev. Reduktion des Atem-Minuten-Volumens um 30 %) für 15-20 Minuten
- Blutgasanalyse: Zielwert vor der Diskonnektion von der Beatmungsmaschine: paO2 > 200 mm Hg
- Diskonnektion von der Beatmungsmaschine und Applikation einer Sauerstoffsonde in die Trachea mit einem O2-Flow von 3-7 Liter/Minute (Aufrechterhaltung eines positiven Atemwegsdrucks ist erlaubt)
- Nach 5-10 Minuten arterielle Blutgasanalyse
- Bei einem Anstieg des Ausgangs-paCO2 um mehr als 20 mm Hg, mindestens jedoch einem paCO2- Wert von 60 mm Hg und Fehlen von Spontanatmung ist der Apnoetest mit dem Hirntodsyndrom kompatibel
- Wenn nach 10 Minuten Diskonnektion und O2-Insufflation der paCO2-Zielwert unter Punkt 6 nicht erreicht ist: Fortsetzung der Diskonnektion und O2-Insufflation für weitere 5-10 Minuten
- Wiederholung der arteriellen Blutgasanalyse und Fortsetzung wie in Punkt 6
- Während der Diskonnektion ist eine Pulsoximetrie durchzuführen, bei Absinken der O2-Sättigung auf < 85 % für mindestens 30 s ist eine sofortige arterielle Blutgasanalyse und der Abbruch des Apnoetests notwendig. Wiederholung des Tests frühestens nach 10 Minuten.
- Bei Vorliegen einer schweren Oxygenierungsstörung kann alternativ zur Diskonnektion der Apnoetest mittels permissiver Hyperkapnie durch Hypoventilation und anschließender Umstellung des Ventilators auf einen Spontanatmungsmodus mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) durchgeführt werden.
- Augen weder spontan noch auf externe Reize geöffnet
- Keine motorische Reaktion auf externe Reize (Schmerzreize, z. B. maximaler Druck am Fingernagelbett) außer spinale Reflexe
- Keine Lautäußerung
- Keine Pupillenreaktion auf Licht bei mittel bis maximalweiten
Pupillen.
- kein okulozephaler Reflex (nur testbar, wenn keine Halswirbelsäulenverletzung)
- kein vestibulookulärer Reflex (VOR)
- Fehlen des Ziliospinalreflexes
- Fehlen des Masseterreflexes
- Fehlen des Kornealreflexes
- Fehlen des Pharyngealreflexes (Würgreflex) bei Berühren der Rachenhinterwand mit einem Spatel
- Fehlen des Hustenreflexes beim endotrachealen Absaugen
- Kein Grimassieren (bzw. systolischer Blutdruckanstieg > 40 mm Hg) auf Druckprovokation an den Bulbi oder Austrittsstellen des Nervus trigeminus bzw. bei Schmerzprovokation am Nasenseptum
Apnoetest
Die technische Durchführung des Apnoetests erfordert die Möglichkeit einer raschen arteriellen Blutgasanalyse.
Der Apnoetest ist dann als positiv (im Sinne des Hirntodsyndroms) zu bewerten, wenn bei einem Anstieg des Ausgangs-paCO2-Wertes um mehr als 20 mm Hg und einem paCO2-Mindestwert von 60 mm Hg keine Spontanatmung festgestellt werden kann.
Durchführung: Eine Minute Beobachtungszeit nach Applikation des Eiswassers ist notwendig, die Zeit zwischen den Untersuchungen rechts/links sollte mindestens fünf Minuten betragen.
Cave: otobasale Fraktur mit offenem Trommelfell oder Hämatotympanon.
Ableitetechnik des EEG
- Die Ableitung muss sich auf eine mindestens 30-minütige einwandfrei auswertbare artefaktarme EEG-Registrierung stützen.
- Es müssen alle Elektroden des 10-20-Systems verwendet werden; die Ableiteprogramme sollen auch Abgriffe mit doppelten Elektrodenabständen beinhalten (z. B: Fp1-C3, F3-P3).
- Die Registrierung soll mit Standard-Filtereinstellungen erfolgen: Zeitkonstante 0,3 s (untere Grenzfrequenz 0,53 Hz), obere Grenzfrequenz 70 Hz, Verstärkung 2 μV/mm, Elektrodenübergangswiderstände sollten zwischen 1 und 10 kOhm und möglichst gleich niedrig liegen. (Die gerä- tespezifischen Grundeinstellungen und Eingangswiderstände der EEG-Aufnahmestation müssen bei der Wartung in der Standardeinstellung verbleiben und dürfen von der Wartungsfirma nicht verändert werden.)
- Die Anzahl der EEG-Kanäle darf bei der Ableitung 8 nicht unterschreiten. Zusätzlich ist kontinuierlich und parallel ein EKG aufzuzeichnen (Co-Registrierung von EKG).
- Die EEG-Befundung muss durch eine/einen in klinischer Elektroenzephalographie erfahrene/n Fachärztin/Facharzt für Neurologie erfolgen.
Nachweis des zerebralen Kreislaufstillstandes mittels Computertompgraphie-Angiographie
- Personelle Voraussetzungen: Leitung der Untersuchung sowie Befundung müssen von einer Fach- ärztin / einem Facharzt für Radiologie durchgeführt werden, die/der mit diesem speziellen Unter- suchungsprotokoll bzw. dessen Aussagekraft vertraut ist.
- Klinische Voraussetzungen:
Pat. RR syst. > 100 mm Hg
C1/C2 bis Vertex, parallel zur Orbitomeatallinie - Untersuchungsablauf:
Spirale (Schichtdicke 3 mm) nativ » Spirale 20 s nach Beginn der i.-v.-Injektion eines nichtionischen Kontrastmittels
(300 mg J/ml), 120 ml, 3 ml/s mit Injektor » Spirale im Anschluss an 2. Spirale (also ca. 50 s nach Injektion) - Auswertung (beurteilt wird die intravasale Kontrastzunahme pro Phase): Die Beurteilung erfolgt anhand der in der Checkliste 1 (s. u.) genannten Gefäße ("+" = Kontrastierung, "-" = fehlende Kontrastierung).
- Eine fehlende Kontrastierung in beiden Phasen für die AP-ACA, TCA, ICV, VG, SR ist als Kriterium für den fehlenden intrazerebralen Blutfluss anzunehmen. Auf eine regelrechte Kontrastierung der A. carotis externa (z. B. A. temporalis superficialis) als Beweis für die Ankunft des intravasalen Kontrastmittels im Bereich der hirnversorgenden Arterien ist zu achten.
Bei hohen Hirndruckwerten zeigt die distale A. cerebri media keine Strömung mehr, sodass möglichst nahe am knöchernen Carotissiphon untersucht werden sollte. br>In jedem Fall ist das vertebrobasiläre Gefäßsystem transnuchal abzuleiten, da bei primär supratentoriellen Schädigungen die Beurteilung des hinteren Hirnkreislaufes Aussagen über den Ausfall der gesamten zerebralen Zirkulation ermöglicht. In einer Tiefe von 65 bis 70 mm ist die A. vertebralis ableitbar und bis zur A. basilaris zu verfolgen. Von jedem dargestellten Gefäß muss ein Ausdruck dokumentiert werden.
Der Nachweis eines zerebralen Kreislaufstillstandes ist dann erbracht, wenn bei zweimaliger Untersuchung im Abstand von zumindest 30 Minuten bei beiden Untersuchungen einer der folgenden Befunde dokumentiert wurde:
- biphasische Strömung der vorderen und hinteren intrakraniellen Hirnarterien,
- kleine frühsystolische Spitzen der vorderen und hinteren intrakraniellen Hirnarterien,
- mittels farbcodierter Duplexsonographie können über der extrakraniellen A. carotis interna und der extrakraniellen A. vertebralis ein Pendelfluss oder kleine frühsystolische Spitzen oder keine Strömungssignale nachgewiesen werden.
- Personelle Voraussetzungen:
Ein/e sowohl in der transkraniellen dopplersonographischen als auch duplexsonographischen Untersuchung erfahrene/r Ärztin/Arzt - Klinische Voraussetzungen:
Stabile Kreislaufverhältnisse (systolischer Blutdruck mindestens 80 mm Hg) Keine Tachycardie mehr als 120/min - Gerätetechnische Einstellungen:
Zeitachse maximal gedehnt (sweep)
Sendeleistung maximal erhöht (power)
Verstärkung erhöht (gain)
Wandfilter < 50 Hz
Untersuchungstiefe 60 bis 65 mm bzw. 65 bis 80 mm
Die Untersuchungen müssen mit einer 2-MHz-Dopplersonde durchgeführt werden. - Untersuchungsablauf:
Nachweis des zerebralen Kreislaufstillstandes, wenn bei zweimaliger Untersuchung in einem Zeitraum von wenigstens 30 Minuten Pendelfluss oder kleine systolische Spitzen in folgenden Gefäßen nachgewiesen werden: Vordere Hirnarterien: A. cerebri media bds., intrakranielle A. carotis interna, Untersuchungstiefe 60 bis 65 mm oder extrakranielle A. carotis interna bds. Hintere Hirnarterien: A. basilaris, intrakranielle A. vertebralis, Untersuchungstiefe 65 bis 80 mm oder extrakranielle A. vertebralis bds.
Wenn die Hirntoddiagnostik abgeschlossen ist, führen Sie das Gespräch mit den Angehörigen
Wird mit den Angehörigen
gesprochen, so steht die Information der Angehörigen (und nicht die Einholung einer Zustimmung) im
Vordergrund.
- Es gehört zu den Aufgaben von Arzt und Pflegeperson, zum richtigen Zeitpunkt das Gespräch zu beenden, selbst wenn die Angehörigen auf ein Weiterführen drängen.
- Zu vermeiden sind Gespräche, die sich „endlos“ in die Länge ziehen. In Ausnahmefällen kann ein weiterer Gesprächstermin vereinbart werden.
- Der Arzt sollte für Rückfragen der Angehörigen seine Visitenkarte, Telefonnummer etc. überreichen.
Das schwere Gespräch braucht Zeit.
Ärzte und Pflegepersonen können durch aufmerksames Zuhören, authentisches Mitgefühl, gemeinsames Schweigen und schlichtes Dasein helfen.
- Nach Überbringen der negativen Botschaft benötigen die Angehörigen zunächst Zeit, um die Nachricht zu begreifen. Meist kommt es zu diesem Zeitpunkt zu unterschiedlichsten emotionalen Reaktionen (Trauer, Angst, Wut, Schuld, Niedergeschlagenheit etc.), wobei all diese Reaktionen ihre Berechtigung haben.
- Diese Kommunikationsphase sollte nicht zu rasch beendet werden. Vielmehr sind Arzt und Pflegeperson aufgefordert, den Angehörigen ihr Verständnis für emotionale Reaktionen zum Ausdruck zu bringen. Die „richtigen Worte“ gibt es in der Regel nicht. Nonverbale Kommunikation ist mitunter hilfreich: warten können, ein Taschentuch reichen, die Hand streicheln, ein Glas Wasser reichen. In diesen Minuten liegt im Schweigen oft mehr Empathie als im Reden.
- Angehörige stellen oft Fragen. Beantworten Sie nach Möglichkeit diese Fragen.
- Gerade in dieser Gesprächsphase ist es wichtig, bei der eigenen Linie zu bleiben, die negative Botschaft nicht zu relativieren bzw. abzuschwächen.
- Haben die Angehörigen den Tod des Verwandten akzeptiert, kann über eine geplante Organentnahme gesprochen werden.
- Auf die kurze Begrüßung folgt direkt das Überbringen der negativen Botschaft (Diagnose, Behandlungsverlauf, Tod).
- Die Todesnachricht muss eindeutig überbracht werden. Bevor über eine Organspende gesprochen werden kann, ist die Todesnachricht unzweifelhaft zu überbringen (keine Relativierungen wie „wir nehmen an“, „eventuell“, „gegebenenfalls“, „könnte“, sondern Fakten schaffen).
- Grundsätzlich sind lange Einleitungen, andere Gesprächsthemen, Fragen nach der Befindlichkeit etc. zu vermeiden.
- Nichtsdestotrotz ist mit einem Einleitungssatz auf das Gewicht der Nachricht hinzuweisen („Ich habe schlechte Nachrichten“ oder „Es fällt mir nicht leicht, Ihnen mitzuteilen, dass ...“).
- Die negative Botschaft ist in einer klaren und verständlichen Sprache zu überbringen.
- Negative Botschaften sind vom behandelnden Arzt und der für die Patientin / den Patienten zuständigen Pflegeperson nach Möglichkeit gemeinsam zu übermitteln.
- Die Integration von Krankenschwestern bzw. Krankenpflegern dient dem Informationsfluss, der Entlastung des Arztes und zugleich der emotionalen Begleitung der Angehörigen.
- Zur Unterstützung bzw. zur Nachbetreuung sind fallweise auch klinische Psychologen, Seelsorger oder andere geeignete Personen hinzuziehen.
- Es bedarf geeigneter Rahmenbedingungen, um schwere Angehörigengespräche zu führen. Im Vorfeld muss für diese Gespräche ein entsprechender Zeitrahmen eingeplant werden.
- Für Angehörigengespräche ist ein „ungestörter“ Raum in angemessener Größe auszusuchen.
- Die Einrichtung (Möblierung) sollte es ermöglichen, auf gleicher Ebene und in angenehmer Nähe zu den Angehörigen zu sitzen.
- Entsprechend der Wichtigkeit der Botschaft sind Telefon, Handy, Pager, die ablenkende und störende Signale senden, nach Möglichkeit auszuschalten. Zu erwartende dringende Anrufe sind den Gesprächspartnern vorab anzukündigen.
- Das Überbringen einer unangenehmen Botschaft (Diagnose, Prognose, Tod) bedarf einer ausreichenden Vorbereitung.
- Hinzuzuziehen sind schriftliche Aufzeichnungen (Patientendokumentation mit Diagnosezeitpunkt, Aufzeichnungen über vorausgegangene Angehörigengespräche etc.), so kann etwa das Zeigen einer Computertomographie das Verständnis des Hirntodes erleichtern.
- Eine gute Vorbereitung erleichtert verbal und nonverbal das Übermitteln einer negativen Botschaft und schafft den erforderlichen Informationsstand, um auf Rückfragen von Angehörigen adäquat antworten zu können.
- Die gute Gesprächsvorbereitung bedeutet letztlich auch eine Zeitersparnis, da Folgegespräche, Gesprächsabbrüche zwecks weiterer Informationsbeschaffung etc. insgesamt seltener notwendig sind.
Nach Abschluss der Hirntoddiagnostik
- Blutabnahme: Virologie, HLA-Typisierung
- Herzultraschall
- Abdomensonographie
- Erhebung der Daten aus der Vorgeschichte und
- Eventuell:
Astrup mit 100% Sauerstoff
Herzkatheter
CT Schädel, Thorax, Abdomen, Becken
Die Todesdokumente müssen erstellt und ausgedruckt werden und mit dem/der Verstorbenen in den OP mitgeschickt werden.
Der/die Verstorbene bleibt bis zum Ende der Explantation (Information durch den OP) im Stand der Intensivstation.
- Entlassung des Patienten als verstorben
- Todesdokumente ausdrucken und mit dem Verstorbenen in den OP mitschicken (inklusive Fußzettel)
- Aufnahme als Organspender
- PatientIn auswählen und „Aufnahme Organspender“ wählen
- Aufnahme des Patienten/der Patientin
- Aufnahmeart AO wählen und Intensivstation wählen
- Einweisungsdaten Freitext „Organspender“
- Meldung „Patient ist verstorben“ quittieren (grünes Häkchen)
- PatientIn ist wieder im Stand der Station
- Der Verstorbene bleibt bis zum Ende der Explantation (Information durch den OP) im Stand der Intensivstation
- Wenn vom OP der Anruf kommt, dass die Explantation beendet ist, wird der
Patient/die Patientin entlassen werden (Entlassungsart EO)
- Patient ist 2x unter den Abgängen (EV und EO)
- PatientIn auswählen und „Aufnahme Organspender“ wählen