Für unsere Zuweisenden
Zuweisung Allgemeine Ambulanz und Spezialambulanzen
Vereinbaren Sie Termine bitte NUR PER FAX unter +43 316 385-16278.
Sie erhalten das Faxformular mit dem vergebenen Termin retour, die Patient*innen werden von uns schriftlich über den Termin informiert. Bei dringenden Terminen (innerhalb einer Woche gewünscht) bitte das Fax mit dem Vermerk „dringend“ versehen. Wir verständigen dann die Patient*innen telefonisch.
Wenn Sie uns jemanden noch am selben Tag als Notfall zuweisen, bitten wir um telefonische Vorankündigung unter +43 316 385-13522.
Bitte halten Sie auch in Ihrer Ordination Einschubtermine frei!
Denn: Patient*innen, die uns ohne Termin aufsuchen und kein Notfall sind, werden direkt an Sie verwiesen und benötigen daher kurzfristig Termine.
Schielambulanz
Ambulanz für Schielen, Kinderophthalmologie und Rehabilitation Sehbehinderter an der Universitäts-Augenklinik Graz
Wir sind für Sie da
Ambulanz für Schielen, Kinderophthalmologie und Rehabilitation Sehbehinderter
an der Universitäts-Augenklinik Graz
Auenbruggerplatz 4, A - 8036 Graz
Sekretariat
Telefon: +43 316 385-12325
Fax: +43 316 385-14917
Terminvereinbarung
Mo-Fr.: 08:00-11:00 Uhr
ausschließlich mit Facharztüberweisung und Facharztbefund
Anmeldung zur Katarakt-Operation
Anmeldungen zur Katarakt-Operation sind seit 2.11.2020 standardmäßig nur mehr online über das Medizin-Portal möglich. FAX-Anmeldungen werden ausnahmslos NICHT mehr entgegengenommen.
Wer ersuchen Sie daher, Ihre Patientinnen und Patienten über das Medizin-Portal der KAGes anzumelden.
Ausnahmsweise können – aufgrund der COVID-19-Krise, befristet und bis auf Widerruf – Anmeldungen auch per Post (nur mit Zuweisung und Fachbefund) vorgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt
Befunde
Bitte geben Sie Ihren Patient*innen bestehende Befunde zum ambulanten Termin persönlich mit. Dadurch erleichtern Sie uns die Zuordnung der Patient*innen in die richtige Spezialambulanz und ersparen ihnen unnötige Mehrfachuntersuchungen und Wartezeit. WICHTIG: Befunde bitte NICHT faxen, denn es ist uns verwaltungstechnisch unmöglich, diese bis zum tatsächlichen ambulanten Besuch Ihrer Patient*innen aufzubehalten.
Der Befund soll beinhalten:
- Genaue Fragestellung!
- Visus sc,cc
- Refraktion
- Spaltlampenbefund, Augendruck, Fundusbefund
- (Verdachts-)Diagnose
Wir führen Untersuchungen nur dann durch, wenn ein genauer augenärztlicher Befund vorliegt. Daher reichen Zuweisungen von Allgemeinmediziner*innen nicht aus. Patient*innen, die von praktischen Ärzt*innen an uns überwiesen werden, vermitteln wir wieder an Sie als Fachärztin bzw. Facharzt weiter.
Gemeinsam für eine optimale Patient*innenversorgung
Bitte denken Sie daran: Wir als Universitätsklinik für Augenheilkunde sind laut Krankenanstaltengesetz nicht für Ihre Vertretung zuständig.
Bitte sprechen Sie daher die fachliche Vertretung während Ihrer Urlaubszeit oder auch zwischen Feiertagen mit Ihren Kolleg*innen ab und teilen Sie dies auch Ihren Patient*innen per Tonband oder Aushang mit und informieren uns darüber per Fax unter +43 316 385-16278.
Herzlichen Dank!