Patienten & Angehörige

Entlassung

Vor dem Nachhausegehen

Ihre behandelnde Ärztin /Ihr behandelnder Arzt gibt Ihnen den Entlassungstermin bekannt.
Sie werden direkt von der Station aus entlassen und erhalten eine Aufenthaltsbestätigung sowie einen Arztbrief.
Für pflegebedürftige Personen gibt es zusätzlich einen Pflege-Entlassungsbericht.

Wir bitten Sie, jene Gegenstände, die wir Ihnen eventuell zur Verfügung gestellt haben, beim Stationspersonal abzugeben.

Medikamente, die Ihnen während Ihres Aufenthaltes verabreicht wurden, dürfen wir Ihnen nur für einen Tag mitgeben. In Ausnahmefällen kann Ihnen die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt ein Rezept ausstellen.

Hinterlegte Geldbeträge und Wertgegenstände können Sie von Mo.–Fr.: 07:00–15:00 Uhr im Eingangszentrum (EGZ) - Infocenter, ausnahmslos nur gegen Vorlage des Depotscheines, abholen. Für zurückgelassene Gegenstände im Krankenzimmer können wir keine Haftung übernehmen.

Entlassungsmanagement

Damit vor allem Patient*innen mit erhöhtem Pflegebedarf für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt gut gerüstet sind, muss die Versorgung zu Hause bestmöglich geplant werden. Neben dem ärztlichen Team und Pflegepersonen sind deswegen auch Diätolog*innen, Kliniksozialarbeit*innen sowie Mitarbeiter*innen von externen Diensten, wie zum Beispiel von mobilen Krankenpflegediensten oder anderen Firmen (wie etwa zur Einschulung von Medizinprodukten) am Entlassungsprozess beteiligt. Die Stationsleitung kümmert sich um die gesamte Koordination und ist erste Ansprechperson für alle anderen Berufsgruppen.

Der Revers

Sie dürfen das Krankenhaus auch auf eigenen Wunsch verlassen. Geschieht dies gegen den Rat des medizinischen Personals, müssen Sie einen Revers (Dokument zur Entlassung auf Wunsch der Patient*innen gegen den ärztlichen Rat) unterschreiben. Damit übernehmen Sie die Verantwortung für alle gesundheitlichen Schäden, die daraus für Sie entstehen könnten.

Heimtransport

Bei medizinischer Notwendigkeit werden Heimtransporte von den jeweiligen Stationen veranlasst. In allen anderen Fällen werden Sie ersucht, den Heimtransport selbst und auf eigene Kosten zu organisieren. Am Tag Ihrer Entlassung können Sie mit einem PKW im Krankenhausgelände abgeholt werden, innerhalb von 30 Minuten fallen dafür keine Parkgebühren an!

Nachfolge-/Kontroll-Untersuchungen

Die Beobachtung Ihres Gesundungsverlaufes nach Ihrer Entlassung ist sehr wichtig. Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt werden Sie in der Regel von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt weiter betreut. Sie/er erhält auch, wenn Sie sie/ihn bei der Aufnahme als zuständige Hausärztin/als zuständigen Hausarzt bekannt gegeben haben, eine Kopie des Arztbriefes. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrer Entlassung noch ruhe- und erholungsbedürftig sind. Falls erneut Beschwerden auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt.
Es kann aber notwendig sein, dass Sie zu bestimmten Untersuchungen ambulant ins Krankenhaus kommen müssen. In diesem Fall erhalten Sie bei Ihrer Entlassung ein Informationsblatt, auf dem die Art der Untersuchung sowie Ort und Zeitpunkt eingetragen sind.

Bitte nehmen Sie Termine für Nachfolge- bzw. Kontrolluntersuchungen unbedingt wahr! Sollten Sie aus irgendeinem Grund verhindert sein, teilen Sie dies Ihrer Station rechtzeitig mit.